Unsere Aufgaben
Wir vertreten die Angelegenheiten von ca. 1.600 Kollegen/Innen. Die Aufgaben des Personalrates bestehen u.a. darin, gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass keine Ungleichbehandlungen der Beschäftigten erfolgen. Tarifvertragliche Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze müssen zu Gunsten der Beschäftigten eingehalten werden. Die Mitbestimmungsrechte des Personalrates, die im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) geregelt sind, umfassen personelle, organisatorische, soziale und andere innerdienstliche Maßnahmen, welche Beschäftigte betreffen. |